Einhaltung des Verbraucherrechts der Europäischen Union

Aktualisiert vor 1 Jahr
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Am 1. September 2019 haben wir die Art und Weise geändert, wie wir in Europa ansässigen Kunden Preise anzeigen.

Diese Änderung soll gewährleisten, dass alle Unterkünfte auf Booking.com den Verbrauchergesetzen der Europäischen Union entsprechen, die darauf abzielen, Transparenz bei der Preisanzeige von Online-Unternehmen zu schaffen. Um Missverständnisse für Gäste zu vermeiden, zeigen die Einträge auf Booking.com nun alle obligatorischen Gebühren an, auch wenn diese zuvor als „nicht inbegriffen” eingestellt wurden. Darüber hinaus sehen Gäste bei den Einträgen obligatorische Gebühren nicht mehr als „nicht berechenbar” oder „können variieren”.

 

Momentan sind nur in Europa ansässige Reisende davon betroffen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass Transparenz ein Vorteil für alle Gäste ist. Sie sollten also unabhängig davon, ob Sie regelmäßig Buchungen von europäischen Gästen erhalten oder nicht, bestimmte Einstellungen im Extranet überprüfen und sie gegebenenfalls aktualisieren. Denken Sie daran, dass Ihr Eintrag ohne diese Aktualisierungen möglicherweise nicht mehr das EU-Verbraucherrecht erfüllt und wir dementsprechend solche Gebühren aus Ihrem Eintrag bzw. Ihren Einträgen entfernen müssen.

Um zu gewährleisten, dass Ihr Eintrag diesen Gesetzen entspricht, überprüfen Sie bitte im Extranet Ihre Einstellungen zur Vorautorisierung, zu Zusatzgebühren (darunter lokale Steuern und andere zusätzliche Gebühren) und zu den Richtlinien für Kinder. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung.


1. Allgemeine Anforderungen für das Einstellen von Rabatten

Die auf unserer Webseite angezeigten Rabatte müssen tatsächliche Einsparungen für unsere Gäste darstellen.

Das bedeutet, dass der Preis, den Sie als Grundlage für den Rabatt verwenden, für Gäste für einen angemessenen Zeitraum zur Buchung auf unserer Plattform verfügbar ist oder war.

Sie müssen gewährleisten, dass dies der Fall ist, wenn Sie Rabatte auf Booking.com einstellen.

Mehr Informationen zu Preisen finden Sie im Abschnitt CTSI Guidance for traders on pricing practices des UK Code of Non-Broadcast Advertising and Direct & Promotional Marketing und in der Guidance on the Unfair Commercial Practices Directive.

Wenn Sie die oben genannten Rabattkriterien nicht einhalten, kann es zu Problemen mit Gästen kommen und Sie verstoßen möglicherweise gegen die EU-Verbraucherschutzgesetze. Wenn wir Beschwerden über die von Ihnen auf unserer Plattform eingestellten Rabatte erhalten oder von Problemen dazu erfahren, sind wir verpflichtet, diesen nachzugehen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.


2. Zusätzliche Rabattanforderungen, die gemäß der Omnibus-Richtlinie gelten können

Das neue EU/EWR-Verbraucherrecht, die sogenannte Omnibus-Richtlinie (Teil der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher), muss von den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 28. Mai 2022 umgesetzt werden. Damit soll das Verbraucherschutzrecht verbessert und modernisiert und seine Durchsetzung gestärkt werden. Weitere Informationen zu dieser Gesetzgebung finden Sie in diesem Artikel.

Die Rabattierung ist eines der Themen, die in der Omnibus-Richtlinie behandelt werden. Obwohl sich Artikel 2 der Omnibus-Richtlinie nur auf den Verkauf von „Waren“ bezieht, wenden die lokalen Gesetze in einer Reihe von Mitgliedstaaten die 30-Tage-Regel auch auf die Erbringung von Dienstleistungen an, wozu auch die von Partnern auf unserer Plattform angebotenen Services gehören. Wann immer Sie auf unserer Plattform einen Rabatt einstellen, sind Sie aufgrund bestehender Bestimmungen bereits zur Angabe des vorherigen Preises verpflichtet, wie in Abschnitt 1 oben erläutert. Gemäß Artikel 6a der Omnibus-Richtlinie muss dieser vorherige Preis, falls zutreffend, nun der niedrigste Preis sein, den Sie während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor Beginn der Preissenkung angeboten haben.

Überprüfen Sie bitte, ob diese neue Regelung auch für Sie gilt. Wenn dies der Fall ist, sind Sie verpflichtet, sich daran zu halten, wenn Sie auf unserer Plattform Rabatte festlegen. Weitere Hinweise zur Auslegung dieses Artikels und zur Frage, ob er auf Sie zutreffen könnte, finden Sie in dieser Mitteilung auf der Webseite der EU.


3. Vorautorisierung

Nach EU-Recht müssen alle Partner angeben, ob sie die Kreditkarte der Gäste vorautorisieren. Falls Sie dies tun, auch wenn es nur gelegentlich sein sollte, müssen Sie Folgendes anzeigen:

  • Den Betrag, den Sie vorautorisieren und:
  • Für welche Buchungsrichtlinien Sie die Vorautorisierung durchführen.

Falls Sie in Ihrer Unterkunft keine Karten vorautorisieren, müssen Sie das ebenso angeben.

Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Einstellungen zur Vorautorisierung zu aktualisieren:

  1. Melden Sie sich im Extranet an und gehen Sie auf den Reiter Unterkunft.
  2. Klicken Sie auf Richtlinien und scrollen Sie nach unten zu Präferenzen zur Vorautorisierung.
  3. Klicken Sie dort auf Einstellungen aktualisieren und wählen Sie Ihre Präferenzen aus.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

Meine Einstellungen aktualisieren


4. Zusätzliche Gebühren: Lokale Steuern und andere zusätzliche Gebühren

Um den rechtlichen Vorschriften zu entsprechen, müssen Sie ebenso alle obligatorischen Gebühren, Steuern, Abgaben und andere Preisbestandteile angeben, darunter den Preis, den Gäste zahlen müssen, wenn sie mit Kindern anreisen. Preisbestandteile wie Steuern oder Zusatzgebühren für Handtücher können nicht mehr als nicht berechenbar eingestellt werden.

Welche Zusatzgebühren sind betroffen?

  • Alle obligatorischen Gebühren. Dazu gehören alle Gebühren, die jeder Gast automatisch aufgrund der Buchung oder Übernachtung in Ihrer Unterkunft an Sie oder über Sie an andere Behörden zahlen soll oder muss.
  • Optionale oder bedingungsabhängige Gebühren sind hierbei nicht inbegriffen. Dies sind Gebühren, die Gäste zahlen müssen, wenn sie explizit eine Dienstleistung anfragen und zustimmen, dafür zu zahlen, wie z.B. Gebühren für Wellnesseinrichtungen oder einen zusätzlichen Reinigungsservice.
  • Bitte beachten Sie, dass alle als obligatorisch gekennzeichneten Gebühren infolge der Bestimmungen nun in den Gesamtpreis mit einberechnet werden, den der Gast in Ihrem Eintrag sieht. Alle als nicht berechenbar gekennzeichneten Gebühren gelten als intransparente obligatorische Gebühren und Ihr Eintrag hält infolgedessen die Bestimmungen nicht mehr ein. Dementsprechend müssen wir solche Gebühren aus Ihrem Eintrag bzw. Ihren Einträgen entfernen und Sie dürfen Gästen diese nicht berechnen, es sei denn, Sie entschließen sich dazu, diese später wieder als obligatorische Gebühren mit festgelegten Preisen hinzuzufügen.

Wie aktualisiere ich meine Einstellungen?

Sie müssen hierfür einige Bereiche überprüfen. Beginnen Sie mit dem Bereich der zusätzlichen Gebühren. Die nächsten Schritte hängen von Ihrer Unterkunftsart ab. 

Sollten Sie ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder eine andere Unterkunftsart außerhalb des Hotelsegments haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Extranet an und gehen Sie auf den Reiter Unterkunft.
  2. Klicken Sie auf Richtlinien und wählen Sie Weitere Gebühren und Kostenaus.
  3. Sollten Sie jegliche Gebühren als nicht berechenbar eingestellt haben, geben Sie dort den entsprechenden Betrag ein.
  4. Sollten Sie jegliche optionale (nicht obligatorische) Gebühren haben, löschen Sie diese mit einem Klick auf Entfernen. In diesem Bereich sollten nur obligatorische Gebühren zu sehen sein.
  5. Klicken Sie auf Speichern.  

Wenn Ihre Unterkunft ein Hotel ist, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Extranet an und gehen Sie auf den Reiter Unterkunft.
  2. Klicken Sie auf MwSt/Steuer/Gebühren.
  3. Sollten jegliche Gebühren als nicht berechenbar oder Gebühren können variieren eingestellt sein, kontaktieren Sie bitte Ihr Booking.com-Team vor Ort. Dieses wird Ihnen dabei helfen, Ihre Informationen zu aktualisieren.

Im zweiten Bereich können Sie Ihre örtlichen Steuern überprüfen. Je nach Standort müssen Sie für jeden Gast eventuell eine Tourismusabgabe oder andere Zusatzgebühren zahlen. Gemäß dem EU-Verbraucherrecht darf dieser Betrag nicht mehr als nicht berechenbar eingestellt werden.

Ab dem 1. September 2019 haben wir alle Steuern oder Gebühren angepasst, die aktuell noch als nicht berechenbar oder Gebühren können variieren gekennzeichnet sind (z.B. verschiedene Abgaben für verschiedene Übernachtungspreise, nicht zutreffend für Kinder, nicht zutreffend für mehr als x Nächte). Wir werden für diese Gebühren den höchstmöglichen Wert der entsprechenden Abgabe dieser Kategorie eingeben. Grund dafür ist, dass die Höhe der Abgabe (oder anderer lokaler Gebühren) nie geringer angegeben sein soll als der Betrag, den Gäste ggf. tatsächlich zahlen müssen.

Ab dem 1. September 2019 müssen Sie überprüfen, ob die Änderungen, die wir an den Informationen zu Ihren lokalen Steuern und Gebühren vorgenommen haben, richtig sind. Um diese Einstellungen zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Extranet an und gehen Sie auf den Reiter Unterkunft.
  2. Klicken Sie auf MwSt/Steuer/Gebühren.
  3. Sollten die Gebühren nicht richtig eingestellt sein, kontaktieren Sie bitte Ihr Booking.com-Team vor Ort. Dieses wird Ihnen dabei helfen, diese Gebühren zu aktualisieren.
Hinweis:

Laut EU-Verbraucherrecht können obligatorische Gebühren nicht mehr als „nicht berechenbar” oder „Gebühren können variieren” eingestellt werden. Nur optionale, nicht obligatorische Gebühren können im Kleingedruckten Ihrer Unterkunftsbeschreibung angegeben werden. Obligatorische Gebühren müssen zu den oben genannten Optionen hinzugefügt werden und nicht im Kleingedruckten.

 

Meine Einstellungen aktualisieren


5. Zusätzliche Gebühren: Reinigungsgebühren

Um die EU-Bestimmungen zum Verbraucherschutz in Bezug auf Preistransparenz einzuhalten, werden alle Reinigungsgebühren aus dem Kleingedruckten in Unterkunftseinträgen bis zum 1. Juni 2020 entfernt.

Deshalb bitten wir alle Unterkunftspartner von Booking.com, jegliche obligatorischen Reinigungsgebühren in den Gesamtpreis, der den Gästen angezeigt wird, einzuberechnen. Falls Sie Ihren Gästen Reinigungsgebühren berechnen, addieren Sie die Gebühr bitte zu Ihrem Gesamtpreis hinzu und befolgen Sie die unten aufgeführten Schritte.  

Sollten Sie ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder eine andere Unterkunftsart außerhalb des Hotelsegments haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Extranet an und gehen Sie auf den Reiter Unterkunft.
  2. Klicken Sie auf Richtlinien und scrollen Sie herunter zu Weitere Gebühren und Kosten.
  3. Klicken Sie auf Bearbeiten und auf Ja bei Müssen Ihre Gäste neben der Rate(n) für das Zimmer/die Ferienwohnung noch weitere Gebühren für ihre Buchung zahlen?.
  4. Wählen Sie als Gebührenart Reinigungsgebühr aus und geben Sie alle Informationen dazu ein.
  5. Wenn Sie alle Informationen angegeben haben, klicken Sie auf den blauen Button Speichern.
Hinweis:
Hotels können die Reinigungsgebühr nicht selbst hinzufügen. Wenn Sie ein Hotel haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, um Ihre Reinigungsgebühr einzustellen.

 


6. Richtlinien für Kinder

Laut EU-Verbraucherrecht müssen alle Preise auf Booking.com den Gesamtbetrag widerspiegeln, den Gäste für ihren Aufenthalt zahlen. Falls Kinder in Ihrer Unterkunft übernachten dürfen, müssen Sie überprüfen, ob Ihre Richtlinien korrekt eingestellt sind, damit Sie sich an die Bestimmungen halten.

Ab dem 1. September 2019 werden feste Preise für Kinder, die in vorhandenen Betten übernachten (d.h. nicht in Zustellbetten, die ins Zimmer gestellt werden), zum Gesamtpreis auf Booking.com hinzugerechnet und sind nicht mehr kommissionspflichtig.

Hinweis:

Variable Gebühren wie beispielsweise in Form von Prozentangaben können nicht mehr eingestellt werden.

 

Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Richtlinien für Kinder zu überprüfen und zu aktualisieren:

  1. Melden Sie sich im Extranet an und klicken Sie auf den Reiter Unterkunft.
  2. Klicken Sie auf Richtlinien und scrollen Sie herunter zu Kinder- und Zustellbetten.
  3. Hier können Sie angeben, ob Kinder in Ihrer Unterkunft übernachten dürfen.
  4. Legen Sie für jede Zimmerkategorie die maximale Anzahl an Kindern fest und wie viel Sie pro Kind und pro Nacht berechnen. Klicken Sie dann auf Speichern. Bitte geben Sie pro Nacht feste Gebührenbeträge an, da Prozentangaben nicht mehr erlaubt sind.
  5. Klicken Sie auf Vorschau und überprüfen Sie, ob Ihre Informationen alle richtig sind.
  6. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie auf Speichern.
Hinweis:

Jeder Bereich muss von Ihnen eingestellt und sofort gespeichert werden.

 

Richtlinien für Kinder aktualisieren


7. Moderation der Gästebewertungen

Um die Anforderungen der Omnibus-Richtlinie (beschrieben in Abschnitt 2 dieses Artikels) zu erfüllen, haben wir auch unser Verfahren zur Moderation von Gästebewertungen im Falle einer Nichtanreise aktualisiert. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wann wir Gästebewertungen entfernen und wann nicht, lesen Sie diesen Artikel.

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