Gesetze und Vorschriften für die Kurzzeitvermietung in Europa, im Nahen Osten und in Afrika
Viele Standorte in Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) haben Gesetze und Vorschriften, die für Unterkünfte und Services zur Kurzzeitvermietung gelten. Sie sind dafür verantwortlich, die an Ihrem Standort geltenden Anforderungen zu verstehen. Wir haben eine nicht vollständige Liste externer Webseiten erstellt, die weitere Informationen über Vorschriften für die Kurzzeitvermietung an spezifischen Standorten enthalten. Wir empfehlen Ihnen, die entsprechende Webseite zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Vorschriften für die Kurzzeitvermietung einhalten.
Vorschriften für die Kurzzeitvermietung im EMEA-Raum
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- Aix-en-Provence
- Albi
- Allos
- Annecy
- Argonay
- Arles
- Aytré
- Angoulins
- Baconnes
- Bandol
- Batz-sur-Mer
- Bayeux
- Beaune
- Biarritz
- Bormes-les-Mimosas
- Boulogne-Billancourt
- Bouy
- Cannes
- Capbreton
- Châlons-en-Champagne
- Champigneul-Champagne
- Châtelaillon-Plage
- Chavanod
- Chéniers
- Cherville
- Colmar
- Compertrix
- Condé-sur-Marne
- Dompierre-sur-Mer
- Duingt
- Épagny-Metz-Tessy
- Évian-les-Bains
- Fagnières
- Frontignan
- Grasse
- Grimaud
- Haussimont
- Hellemmes-Lille
- Hossegor
- Issy-les-Moulineaux
- Juvigny
- Kaysersberg
- Kientzheim
- La Croix-Valmer
- La Chapelle-d'Abondance
- La Colle-sur-Loup
- La Garde-Freinet
- Plage de la Garonnette
- La Pironnière
- La Rochelle
- La Roque-d'Anthéron
- Labenne
- Lagord
- Lattes
- Le Castellas
- Le Lavandou
- Les Deux Alpes
- Les Grandes-Loges
- Les Sables-d'Olonne
- Levallois-Perret
- Lille
- Lomme
- Lyon
- Mandelieu-La Napoule
- Martigues
- Marseille
- Mas Blanc des Alpilles
- Matougues
- Menton
- Meudon
- Moncetz-Longevas
- Mont-de-Lans
- Montfort-sur-Argens
- Montpellier
- Mourmelon-le-Grand
- Mourmelon-le-Petit
- Mouriès
- Nantes
- Neuilly-sur-Seine
- Nevers
- Nieul-sur-Mer
- Nizza
- Nîmes
- Ondres
- Paris
- Le Plan-de-la-Tour
- Les Issambres
- Plouescat
- Poisy
- Port-en-Bessin-Huppain
- Port-Saint-Louis-du-Rhône
- Puget-sur-Argens
- Puilboreau
- Ramatuelle
- Recy
- Reims
- Rians
- Risoul
- Roquebrune-Cap-Martin
- Roscoff
- Rueil-Malmaison
- Saint-Étienne-au-Temple
- Saint-Étienne-du-Grès
- Saint-Cannat
- Saint-Gibrien
- Saint-Jorioz
- Les Sables d'Olonne
- Saint-Lary-Soulan
- Saint-Malo
- Saint-Martin-sur-le-Pré
- Sainte-Maxime
- Saint-Memmie
- Saint-Paul-de-Vence
- Saint-Rémy-de-Provence
- Saint-Tropez
- Salles-sur-Mer
- Sarry
- Seignosse
- Sévrier
- Sigolsheim
- Sommesous
- Soudé
- Soudron
- Straßburg
- Sète
- Sèvres
- Saintes-Maries-de-la-Mer
- Talloires
- Taninges
- Théoule-sur-Mer
- Thibie
- Toulouse
- Troyes
- Vadenay
- Vassimont-et-Chapelaine
- Versailles
- Veyrier-du-Lac
- Villeneuve-Loubet
- Villers-sur-Mer
- Vincennes
- Vraux
- Balaruc-les-Bains
- Balaruc-le-Vieux
- Gigean
- Frontignan
- Montbazin
- Poussan
- Bouzigues
- Loupian
- Mèze
- Marseillan
- Villeveyrac
- Mireval et Vic-la-Gardiole.
Beachten Sie bitte, dass diese Liste nicht vollständig ist. Sie wird nicht in Echtzeit aktualisiert und stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Verpflichtungen anhand der von den örtlichen Behörden bereitgestellten Informationen zu überprüfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen örtlichen Behörden oder lassen Sie sich juristisch beraten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit von Informationen geben können, die über Webseiten Dritter abgerufen werden.
Wenn Sie eine Behörde sind und Ihre Anforderungen für die Kurzzeitvermietung in diese Liste aufnehmen lassen möchten, können Sie dies über unser Portal für öffentliche Behörden anfordern. Lesen Sie hierzu unsere Richtlinien.
Letzte Aktualisierung am: 19. April 2023
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