Obligatorische Feststellung der Art des Gastgebers (gewerblich/privat)

Aktualisiert vor 10 Monaten
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In Übereinstimmung mit neuen Bestimmungen ist Booking.com verpflichtet, bestimmte Unterkunftspartner zu informieren, dass sie sich entweder als gewerblicher Gastgeber (Gewerbetreibender) oder privater Gastgeber (Privatperson) bezeichnen müssen.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, Kunden ab dem 16. Juni 2020 mitzuteilen, ob ein Gastgeber gewerbetreibend ist oder nicht.


Inhaltsverzeichnis

Bedeutung von gewerblichen Gastgebern (Gewerbetreibenden) und privaten Gastgebern (Privatpersonen)

Warum muss ich das tun?

Was muss ich tun?

Was meinen Sie mit Verbraucherschutz?

Welchen Einfluss hat die Festlegung der Art des Gastgebers auf mein Unternehmen?

Warum steht bereits „gewerblicher Gastgeber“ im Selbstauskunftsformular?


Bedeutung von gewerblichen Gastgebern (Gewerbetreibenden) und privaten Gastgebern (Privatpersonen)

  • Gewerblicher Gastgeber (Gewerbetreibender): Jegliche Anbieter, die ihre Unterkunft oder Unterkünfte hauptsächlich aus gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit vermieten (z.B. wenn die Unterkünfte die Hauptgeschäftstätigkeit sind oder der Eintrag von einer Unterkunftsverwaltungsfirma verwaltet wird).
  • Privater Gastgeber (Privatperson): Jegliche Anbieter, die ihre Unterkunft oder Unterkünfte hauptsächlich aus nicht-gewerblichen oder nicht-geschäftlichen Zwecken und nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit vermieten (z.B. wenn die Vermietung von Unterkünften nur eine Nebentätigkeit ist oder die Unterkunft nur saisonal oder gelegentlich angeboten wird).

Hinweis: Als Faustregel gilt, dass Unterkünfte, deren Vermietung die Haupteinnahmequelle der Person ist, die die Unterkunft verwaltet, als gewerbliche Unterkünfte gelten. Die Unterscheidung erfolgt durch den Unterkunftsbesitzer/-verwalter und nicht durch Booking.com.
 

Warum muss ich das tun?

Informationen zur Art des Gastgebers müssen auf den Unterkunftsseiten von Booking.com für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beim Suchen oder Buchen von Unterkünften auf der Webseite und in den Apps von Booking.com angezeigt werden.

Wenn zutreffend sehen Nutzer, ob Unterkünfte „von einem privaten Gastgeber geführt“ sind. Sofern nicht anders angegeben, wird bei Unterkünften von gewerbetreibenden Gastgebern keine zusätzliche Information angezeigt.

Hinweis: Diese Information ist eine Selbstauskunft des Unterkunftspartners und Booking.com ist nicht verpflichtet, den Rechtsstatus dieser Auskunft zu überprüfen. 

Was muss ich tun?

Bestimmte Unterkunftspartner müssen eine Überprüfung durchlaufen, in der sie angeben, ob sie gewerbetreibende oder private Gastgeber sind.

Dies erfolgt nur einmalig, sofern sich der Status des Unterkunftspartners nicht ändert (z.B. wenn die Unterkunft zum Haupterwerb wird oder die Unterkunft nicht mehr Haupterwerb ist und privat vermietet wird usw.). Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten im Extranet an.

In diesem Artikel finden Sie Informationen zur Anmeldung im Extranet.

  1. Gehen Sie auf „Unterkunft“ und dann auf „Allgemeine Informationen“, wo Sie das Selbstauskunftsformular zur Art des Gastgebers finden.
  2. Wählen Sie die passende Art des Gastgebers aus und bestätigen Sie Ihre Änderungen, indem Sie auf das Feld „Aktualisieren Sie Ihre Daten“ klicken.

Art des Gastgebers aktualisieren

Was meinen Sie mit Verbraucherschutz?Dabei geht es um den Schutz der Verbraucherrechte. Wenn Verbraucher diese Rechte in Anspruch nehmen (z.B. in Situationen, wenn sie mit der angebotenen Leistung nicht zufrieden sind), werden ihre Forderungen auf Grundlage der „berechtigten Erwartungen“, die sie in Bezug auf Unterkünfte haben können, überprüft.

Im Allgemeinen können sich die „berechtigten Erwartungen“ der Verbraucher an einen gewerblichen Gastgeber von den „berechtigten Erwartungen“ an einen privaten Gastgeber unterscheiden.

Welchen Einfluss hat die Festlegung der Art des Gastgebers auf mein Unternehmen?

Durch die Festlegung der Art des Gastgebers haben Gäste eine bessere Vorstellung von der Unterkunft, die sie für ihren Aufenthalt auswählen. Auch wenn es sich hierbei um eine gesetzliche Anforderung handelt, zeigt Booking.com diese Information so an, dass es nachgewiesenermaßen den geringsten Einfluss auf Ihr Unternehmen hat. Der Kundenservice und weitere Leistungen von Booking.com bleiben gleich – unabhängig davon, welche Art von Gastgeber Sie sind.

Warum steht bereits „gewerblicher Gastgeber“ im Selbstauskunftsformular?

Möglicherweise haben wir Sie aufgrund der Art Ihres Unternehmens bereits als „gewerblicher Gastgeber“ markiert. Das kann der Fall sein, wenn Sie Hotelketten oder Unterkunftsarten wie Hotels, Hostels oder Resorts verwalten oder wenn Sie eine Unterkunftsverwaltungsfirma mit einer großen Zahl an Unterkünften sind.

 

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