Partner-Haftpflichtversicherung

Aktualisiert vor 1 Monat | 2 Min. Lesezeit
Speichern

Bei der Partner-Haftpflichtversicherung handelt es sich um ein Programm, das für Partner mit einer oder mehreren Unterkünften in einem Wohnhaus oder einer oder mehreren Ferienunterkünften zur Verfügung steht. Sie ist dazu ausgelegt, Sie vor Klagen oder Haftpflichtansprüchen Dritter für Personenschäden oder Schäden am Eigentum von Gästen zu schützen, die während eines über unsere Plattform gebuchten Aufenthalts entstehen. Wenn beispielsweise ein Gast während seines Aufenthalts verletzt wird, kann dieser Unfall im Rahmen des Programms anspruchsberechtigt sein.


Themen in diesem Artikel


Funktionsweise des Programms

Die Partner-Haftpflichtversicherung ist ein Programm, das Ihnen – ohne zusätzliche Kosten – primären Haftpflichtversicherungsschutz für alle über unsere Plattform vorgenommenen Buchungen bietet. Wenn Sie nicht bereits eine Haftpflichtversicherung haben, greift diese Police zuerst, wenn jemand einen Anspruch gegen Sie einreicht. Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung für Ihre Unterkunft haben, können Sie die Partner-Haftpflichtversicherung als zusätzlichen Schutz zu dieser Versicherung betrachten.

So funktioniert es:

  • Ihre Ferienunterkunft ist versichert, sobald sie auf unserer Plattform gelistet ist. Der Versicherungsschutz gilt für alle Gastaufenthalte, die über unsere Plattform gebucht werden und die am oder nach dem 31. März 2022 stattfinden, sofern Sie während der Aufenthaltsdaten nach wie vor für das Programm angemeldet sind.
  • Dieses Programm bietet potenziellen Schutz gegen Haftungsansprüche von Gästen und Dritten in Höhe von bis zu 1.000.000 € für den Europäischen Wirtschaftsraum, 1.000.000 £ für das Vereinigte Königreich und 1.000.000 $ für den Rest der Welt für berechtigte Ansprüche.
  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an und Ihre Kommissionsgebühren ändern sich nicht aufgrund der Teilnahme am Programm.
  • Sie können sich jederzeit vom Programm ab- und wieder anmelden.

Es gelten Ausschlüsse. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Partner-Haftpflichtversicherung“ auf unserer Plattform und in den häufig gestellten Fragen.


Einen Anspruch einreichen

Wenn Sie einen Anspruch haben, reichen Sie ihn so schnell wie möglich ein. Geben Sie so viele Informationen wie möglich über den Schadensfall und/oder geschädigte Dritte an und fügen Sie alle dazugehörigen Unterlagen bei. Alle Ansprüche werden von Zurich Plc und nicht von Booking.com bearbeitet und innerhalb von 48 Stunden bestätigt.

Sie können einen Anspruch direkt auf der Startseite der Partner-Haftpflichtversicherung oder über das Extranet einreichen. So funktioniert's:

  1. Melden Sie sich im Extranet an.
  2. Klicken Sie auf Buchungen.
  3. Wählen Sie die Buchung aus, bei der sich der Schadensfall ereignet hat.
  4. Klicken Sie auf der Seite Buchungsdetails auf Einen Anspruch einreichen.
  5. Fügen Sie so viele Informationen wie möglich über den Schadensfall hinzu.
  6. Klicken Sie auf Anspruch an Crawford einreichen, um den Vorgang abzuschließen.

Abmeldung vom Programm

Sie können sich jederzeit über das Extranet vom Programm abmelden. So funktioniert's:

  1. Melden Sie sich im Extranet an. 
  2. Klicken Sie auf Unterkunft.
  3. Wählen Sie Allgemeine Informationen.
  4. Klicken Sie unter Partner-Haftpflichtversicherung das Feld Ich möchte mich vom Programm Partner-Haftpflichtversicherung abmelden an.
  5. Klicken Sie zum Abschließen auf Abmelden.

Sie können sich auf derselben Seite jederzeit wieder anmelden. Bitte beachten Sie, dass Schadensfälle, die sich in einem Zeitraum ereignen, in dem Sie abgemeldet sind, nicht für Ansprüche in Frage kommen.

 

Sie können jetzt jederzeit und an einem Ort auf alle Ihre rechtlichen Nachrichten und Updates zugreifen.
Weiterlesen

Finden Sie diesen Artikel hilfreich?