Warum Sie das Partnerinformationen-Formular ausfüllen müssen
Der Zweck des Partnerinformationen-Formulars ist es, spezifische Daten von Partnerunterkünften zu erfassen, damit verschiedene rechtliche und behördliche Vorgaben erfüllt werden.
Themen in diesem Artikel:
Warum Sie das Partnerinformationen-Formular ausfüllen müssen
Um die rechtlichen und behördlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen wir bestimmte Informationen von unseren Partnerunterkünften einholen. Um zu vermeiden, dass Daten an mehreren Stellen mitgeteilt werden, sammeln wir alle notwendigen Informationen in einem Formular, dem Partnerinformationen-Formular.
Jeder Partner muss spezifische Angaben machen, abhängig davon, ob er gewerblicher oder privater Gastgeber ist und ob er sein Unternehmen als Einzelperson oder im Rahmen einer geschäftlichen Einheit betreibt.
Auch der Standort Ihrer Unterkunft kann Auswirkungen auf die erforderlichen Angaben haben, da einige Gesetze und Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind.
Wie wir diese Informationen nutzen
Über sichere Kanäle leiten wir Ihre Informationen an einen Drittanbieter weiter, der uns dabei hilft, die Informationen mit Daten aus verschiedenen Quellen abzugleichen. Diese Interaktion zwischen Booking.com und dem Drittanbieter entspricht vollständig den Datenschutzbestimmungen.
Wenn sich Ihre Unterkunft in einem Land befindet, das die Übermittlung von Daten an die Regierung vorschreibt, erfolgt dies entsprechend den Datenschutzbestimmungen.
Wie oft wir Ihr Konto verifizieren
Von Zeit zu Zeit können wir Sie auffordern, die Richtigkeit der von Ihnen bereitgestellten Informationen zu bestätigen. Sie haben auch die Möglichkeit, eventuell geänderte Informationen zu aktualisieren, indem Sie das Formular erneut absenden.
Aufrufen und Übermitteln des Partnerinformationen-Formulars
Befolgen Sie zum Aufrufen und zur Ausfüllung und Übermittlung des Partnerinformationen-Formulars diese Schritte:
- Melden Sie sich im Extranet an.
- Klicken Sie auf das Partnerinformationen-Banner, um das Formular aufzurufen.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen an.
- Speichern Sie das Formular und senden Sie es ab.
Bearbeitung Ihrer Informationen
Um das Formular mit den aktualisierten Informationen erneut zu übermitteln, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Support-Team.
Begriffe, die wir im Formular verwenden
Hier finden Sie eine Erläuterung der Begriffe, die wir im Partnerinformationen-Formular verwenden:
- Einzelperson: eine „natürliche Person“ (jemand mit Rechtspersönlichkeit), die eine Einzelperson ist und nicht nach dem Gesellschaftsrecht gegründet und verwaltet wird.
- Geschäftliche Einheit: ein Rechtsträger, der nach dem Gesellschaftsrecht gegründet und verwaltet wird und geschäftliche, wohltätige oder andere zulässige Aktivitäten ausübt. Geschäftliche Einheiten werden normalerweise gegründet, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen, z.B. Gesellschaften, Partnerschaften, Trusts und NGOs.
- Offizieller Name der Unterkunft: der offizielle rechtliche Name der Unterkunft, wie er in den offiziellen Registrierungsunterlagen verwendet wird.
- Unterkunftsbesitzer: der rechtliche Eigentümer ist die Einzelperson oder die geschäftliche Einheit, der die Unterkunft gehört. Wenn eine Einzelperson Eigentümer der Unterkunft ist, ist sie der rechtliche Unterkunftsbesitzer. Wenn ein Unternehmen Eigentümer der Unterkunft ist, ist die Person, die dieses Unternehmen besitzt, der wirtschaftlich Berechtigte des Unternehmens.
- Unterkunftsverwalter (Art von Manager): eine Person (oder Personen), die für das Tagesgeschäft der Unterkunft verantwortlich ist. Das kann das Management von Mitarbeitern und die Organisation von Marketingaktivitäten, die Koordination und Verwaltung von Hotelservices und die Beaufsichtigung der Bereitstellung von Catering und Unterkunftseinrichtungen beinhalten.
- Verwaltungsfirma (Art von Manager): Eine Hotelverwaltungsfirma verwaltet die Tagesgeschäfte gegen eine Gebühr und fungiert als Drittanbieter in den Bereichen Buchhaltung, Vertrieb und Marketing, Gastronomie, Personalwesen, Rechnungsprüfung, Umsatzmanagement und sonstigen Dienstleistungen.
- Regierungsbeamte oder Regierungsbehörden: umfasst hochrangige Beamte wie Staatsoberhäupter, gewählte Beamte und hochrangige Regierungsangestellte sowie Ministerien, Agenturen und gesetzgebende Körperschaften.
- In staatlichem Besitz: wenn ein Unternehmen vollständig im Besitz oder unter der Kontrolle (z.B. durch mehr als 50% Beteiligung) einer staatlichen Stelle oder eines Regierungsbeamten ist.
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