Warum Sie das Partnerinformationen-Formular ausfüllen müssen

Aktualisiert vor 1 Monat | 5 Min. Lesezeit
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Wir verwenden das Partnerinformationen-Formular, um bestimmte Informationen von allen EU-Partnern zu erfassen, um verschiedene rechtliche und behördliche Vorgaben zu erfüllen.


Themen in diesem Artikel:


Warum Sie das Partnerinformationen-Formular ausfüllen müssen

Um die rechtlichen und behördlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen wir bestimmte Informationen von unseren Partnerunterkünften einholen. Um Ihnen die Übermittlung Ihrer Daten zu erleichtern, sammeln wir alle notwendigen Informationen in einem Formular – dem Partnerinformationen-Formular.

Dieser Prozess ist für alle Partnerunterkünfte gleich, auch wenn Sie Ihre Unterkunft nur gelegentlich privat vermieten. Wenn das der Fall ist, geben Sie im Formular an, dass Sie Ihr Unternehmen als Einzelperson führen, und die diesbezüglichen Fragen werden angezeigt.

Auch der Standort Ihrer Unterkunft kann Auswirkungen auf die erforderlichen Angaben haben, da einige Gesetze und Vorschriften von Land zu Land unterschiedlich sind.


Wie wir diese Informationen nutzen

Über sichere Kanäle leiten wir Ihre Informationen an einen Drittanbieter weiter, der uns dabei hilft, die Informationen mit Daten aus verschiedenen Quellen abzugleichen. Diese Interaktion zwischen uns und dem Drittanbieter entspricht vollständig den Datenschutzbestimmungen.

Wenn sich Ihre Unterkunft in einem Land befindet, in dem es Vorschriften gibt, die die Weitergabe von Informationen an die zuständigen Behörden durch uns vorschreiben, werden wir auch diese Daten in einer Weise weitergeben, die mit den Datenschutzbestimmungen vollständig übereinstimmt.


Wie Sie Ihr Partnerinformationen-Formular aufrufen und übermitteln

  1. Melden Sie sich im Extranet an. 
  2. Klicken Sie auf das Partnerinformationen-Banner, um das Formular aufzurufen.
  3. Geben Sie alle erforderlichen Informationen an.
  4. Speichern Sie das Formular und senden Sie es ab.

Wie Sie Ihr Partnerinformationen-Formular bearbeiten

Um Ihr Partnerinformationen-Formular zu bearbeiten und erneut zu übermitteln, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Support-Team.


Glossar zu Begriffen des Verifizierungsprozesses

Eine Liste von Begriffen, die während des Verifizierungsprozesses verwendet werden:

  • Einzelperson – eine „natürliche Person“ (im rechtlichen Sinne, d.h. eine Person mit eigener Rechtspersönlichkeit), die ein einzelner Mensch ist und nicht nach dem Recht einer Gesellschaft gegründet und verwaltet wird.
  • Geschäftliche Einheit – ein nach dem Gesellschaftsrecht gegründeter und verwalteter Rechtsträger, der geschäftliche, wohltätige oder andere erlaubte Aktivitäten ausübt. Geschäftliche Einheiten werden normalerweise gegründet, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu verkaufen, z.B. Gesellschaften, Partnerschaften, Trusts und NGOs.
  • Offizieller Name der Unterkunft – der offizielle juristische Name der Unterkunft, wie er in den offiziellen Registrierungsunterlagen verwendet wird.
  • Unterkunftsbesitzer – der rechtliche Eigentümer ist die Einzelperson oder die geschäftliche Einheit, der die Unterkunft gehört. Wenn eine Einzelperson rechtmäßiger Eigentümer der Unterkunft ist, ist sie der gesetzliche Unterkunftsbesitzer. Wenn ein Unternehmen Eigentümer der Unterkunft ist, ist die Person, die dieses Unternehmen besitzt, der wirtschaftlich Berechtigte des Unternehmens.
  • Unterkunftsverwalter – eine Person (oder Personen), die für das Tagesgeschäft der Unterkunft verantwortlich ist (Art von Verwalter). Das kann das Management von Mitarbeitern und die Planung, Vermarktung, Koordination und Verwaltung von Hotelservices wie Catering und Unterkunftseinrichtungen beinhalten.
  • Verwaltungsfirma – eine Verwaltungsfirma verwaltet die Tagesgeschäfte eines Hotels, entweder gegen eine Incentive-Gebühr, eine Grundgebühr oder einen Anteil am Bruttoumsatz (Art von Manager). Sie fungieren in der Regel als Drittanbieter und bieten Management-Serviceleistungen und Unterstützung in den Bereichen Buchhaltung, Vertrieb und Marketing, Gastronomie, Personalwesen, Rechnungsprüfung, Umsatzmanagement usw.
  • Regierungsbeamte oder Regierungsbehörden – das schließt Einzelpersonen wie einen Staatschef, ein gewähltes Mitglied der Regierung oder einen leitenden Angestellten einer Regierungsbehörde oder einer gesetzgebenden Körperschaft sowie von Regierungen eingerichtete Abteilungen, Agenturen oder gesetzgebende Körperschaften ein.
  • In staatlichem Besitz – wenn ein Unternehmen vollständig im Besitz oder unter der Kontrolle (d.h. zu mehr als 50%) einer staatlichen Stelle oder eines Regierungsbeamten ist.

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