Verpflichtungen und Bestimmungen zu Überwachungsgeräten
Wir möchten eine vertrauenswürdige Plattform anbieten, die die Sicherheit sowohl unserer Gäste, als auch die unserer Partner, gewährleistet. Dieses Vertrauen beginnt mit Transparenz. Wir erwarten, dass Partner proaktiv Gäste über das Vorhandensein von Überwachungsgeräten oder Aufnahmegeräten, die sich in oder außerhalb Ihrer Unterkunft befinden, informieren. (Unten sehen Sie mehr Informationen zu den Bereichen, in denen Überwachungsgeräte nicht erlaubt sind.)
Im Bereich „Einrichtungen & Services” des Extranets können potentielle Gäste über jegliche Überwachungsgeräte außerhalb der Unterkunft oder in Gemeinschaftsbereichen informieren. Diese Information wird dann transparent im Bereich für Sicherheit Ihres Unterkunftseintrags auf Booking.com angezeigt.
Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden: Besonders bei Ferienunterkünften empfehlen wir, dass Sie Gäste über das Vorhandensein von Überwachungsgeräten vor deren Anreise informieren. Das können Sie zum Beispiel über die Nachrichtenfunktion zwischen Partnern und Gästen tun.
Das Verletzen dieser Bedingungen und der Richtlinien zur Offenlegung könnten zu einer Verwarnung, Aussetzung oder Beerdigung Ihres Vertrages mit Booking.com führen.
Sie sind außerdem dafür verantwortlich, dass jede Nutzung von Überwachungsgeräten im Einklang mit lokalen Gesetzen und Bestimmungen sowie, unter anderem, mit den Datenschutzbestimmungen ist.
Welche Art Gerät muss offengelegt werden?
Überwachungsgeräte, die offengelegt werden müssen, beinhalten alles (jede Art Gerät), was zur Überwachung, Aufzeichnung oder Übertragung von Bild, Ton, Video oder sogar Bewegung verwendet werden kann. Allgemeine Beispiele beinhalten unter anderem (professionelle) Überwachungskameras, WLAN-Kameras, Türklingeln mit Videofunktion und Mikrofonen, Dezibel-Monitore und Bewegungssensoren. Versteckte Aufzeichnungsgeräte sind nicht erlaubt.
Wo sind Überwachungsgeräte nicht erlaubt?
Private Bereiche:
- Bereiche in der Unterkunft, die exklusiv von den Gästen gemietet wurden.
- Bereiche, in denen die Gäste Privatsphäre gewöhnlich erwarten würden (z.B. Umkleidekabinen, Toiletten, Duschen, Spas, Saunas oder geteilte Schlafzimmer in Hostels).
Wo sind Überwachungsgeräte erlaubt?
Überwachungskameras außerhalb der Unterkunft: Überwachungsgeräte sind in Außenbereichen wie Eingangsbereiche, Gärten, Parkgaragen oder Zu- und Einfahrten zur Unterkunft gestattet.
Überwachungskameras in Gemeinschaftsbereichen:
- Gemeinschaftsbereiche können sich, abhängig von der Unterkunftsart unterscheiden, sie schließen aber üblicherweise Bereiche mit ein, die von den Gästen geteilt werden, wie Lobbys, Fahrstühle, Treppenhäuser, Restaurants, Wascheinrichtungen, Küchen und Essbereiche. Falls eine Unterkunft vollständig von einem Bucher gemietet wird, dann zählen diese Bereiche nicht als Gemeinschaftsbereiche.
- Der Aufnahmebereich einer Kamera oder eines Aufnahmegeräts, das in einem Gemeinschaftsbereich angebracht ist, darf nicht in private Bereiche hineinblicken oder dort aufzeichnen.
Um auf das Vorhandensein von Überwachungsgeräten hinzuweisen, tun Sie Folgendes:
- Klicken Sie auf den Reiter „Unterkunft”.
- Wählen Sie „Einrichtungen & Services“.
- Scrollen Sie zum Bereich „Sicherheit” und geben Sie an, ob sich Überwachungsgeräte in der Unterkunft befinden.
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