Beschwerden über Booking Holdings Financial Services einreichen

Aktualisiert vor 2 Wochen | 5 Min. Lesezeit
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BHFS-Kunden haben das Recht, Feedback mitzuteilen und eine Beschwerde über die Dienstleistungen einzureichen, mit denen sie unzufrieden sind, wenn sie der Meinung sind, dass BHFS ihre Erwartungen nicht erfüllt hat. Wenn eine Beschwerde eingereicht wird, ist es unsere Aufgabe, dieser nachzugehen und sie zu klären.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie ein BHFS-Kunde sind, bevor Sie eine Beschwerde über BHFS einreichen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.


Themen in diesem Artikel:


Eine Beschwerde einreichen

Sie können eine Beschwerde sicher einreichen, indem Sie uns eine Nachricht über Ihren Extranet-Posteingang senden oder uns anrufen. So gehen Sie vor:

  1. Melden Sie sich im Extranet an. 
  2. Klicken Sie auf „Kommunikation mit Booking.com“ und wählen Sie dann „Kontaktmöglichkeiten ansehen“ aus. 
  3. Klicken Sie unter „Unterkunftsdetails“ auf „Sonstiges“ und wählen Sie dann „Alle Kontaktmöglichkeiten anzeigen“ aus. 
  4. Klicken Sie auf „Nachricht schreiben“, um uns zu schreiben, oder rufen Sie uns unter der angegebenen Telefonnummer an. 

Sie können auch eine Beschwerde über unser Streitbeilegungscenter einreichen.

  1. Klicken Sie auf diesen Link, um zum Streitbeilegungscenter zu gelangen. 
  2. Geben Sie Ihre Unterkunfts-ID, Ihren Namen und Ihre Kontaktinformationen an und wählen Sie anschließend das Thema „Produktbezogene und kommerzielle Anliegen“ aus. 
  3. Schreiben Sie im Feld „Nachricht“ eine detaillierte Erklärung Ihrer Beschwerde und erwähnen Sie BHFS – je mehr Informationen Sie hinzufügen, desto besser können wir Ihre Bedenken verstehen und diese schnell auflösen. 
  4. Klicken Sie anschließend auf „Senden“. Ein Mitglied unseres Teams wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden. 

Bereitstellung von Einzelheiten zu Ihrer Beschwerde

Wenn Sie uns mit Ihrer Beschwerde kontaktieren, geben Sie bitte so viele Informationen wie möglich an und teilen Sie uns mit, welches Ergebnis Sie erwarten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Lösung Sie sich für Ihr Anliegen von uns wünschen, beraten wir Sie bestmöglich.

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht folgende Informationen an:

  • Den Namen, den Sie in Ihrem BHFS Partnerinformationen-Formular verwendet haben
  • Die Anschrift Ihrer Unterkunft
  • Eine klare und präzise Erklärung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Anliegen
  • Informationen dazu, welche Hilfe Sie sich von uns wünschen
  • Alle relevanten Briefe oder Dokumente als Anhang

Möglicherweise benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen, um Ihre Beschwerde besser verstehen und klären zu können. In diesem Fall kontaktieren wir Sie über die Telefonnummer, die Sie in Ihrem Extranet angegeben haben.


Was passiert, nachdem Sie eine Beschwerde eingereicht haben

Sobald Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, werden wir unser Bestes tun, um sie umgehend zu lösen. Manchmal kann die Untersuchung Ihres Falls jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Folgendes tun:

  • Wir senden Ihnen innerhalb von fünf Werktagen eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde.
  • Wir teilen Ihnen den Namen und die Kontaktdaten der Person mit, die Ihre Beschwerde bearbeitet, und halten Sie über unsere Fortschritte bezüglich einer Lösung für Ihr Anliegen auf dem Laufenden.
  • Wir werden Ihre Beschwerde innerhalb von 15 Werktagen klären. Unter besonderen Umständen, wenn z.B ein Ereignis außerhalb unserer Kontrolle eine Verzögerung verursacht, senden wir Ihnen eine E-Mail und informieren Sie, was wir unternehmen, um Ihren Fall zu lösen, und wann Sie von uns hören werden. In solchen Fällen gehen wir davon aus, innerhalb von 35 Tagen eine Lösung für Sie finden zu können.

Was Sie tun können, wenn Sie mit unserer endgültigen Antwort unzufrieden sind

Wenn Sie mit unserer letztendlichen Antwort unzufrieden sind oder wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 35 Werktagen seit dem Erstkontakt klären konnten, können Sie Ihr Anliegen an die an Ihrem Standort für Finanzangelegenheiten zuständige Schlichtungsstelle herantragen. Dies ist eine kostenlose und unabhängige Organisation, die Beschwerden zwischen Kunden und Unternehmen löst, die Finanzdienstleistungen bereitstellen.

Wenn Sie sich in Irland befinden, können Sie den Financial Services and Pensions Ombudsman (FSPO) kontaktieren:

Wenn Sie sich in Finnland befinden, können Sie sich an das Finnish Financial Ombudsman Bureau (FINE) wenden:

Partner in Belgien können sich an die Financial Services and Markets Authority (FSMA) wenden:

Partner in Österreich können sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft wenden:

Partner in Griechenland können sich an den Hellenic Financial Ombudsman wenden:

Partner in Estland können sich an das Consumer Disputes Committee wenden:

Partner in Luxemburg können sich an die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) wenden:

Wenn Sie sich nicht in einem der aufgeführten Länder, aber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden, können Sie Ihre Beschwerde an eine alternative Streitbeilegungsstelle weiterleiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

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